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Ines Lanfermann-Heckmanns

Partner

Year of birth 1961
Diplom-Kfm. (MBA); Steuerberaterin (certified tax consultant) since 1992 / Wirtschaftsprüferin (certified auditor) since 1993

Phone: +49 (0)211-68 04 00
Fax: +49 (0)211-68 04 04 0
E-mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de

Education:

  • Abitur (university entrance diploma) 1980
  • Training as assistant in the field of tax and business consultancy 1980 – 1982
  • Studies of business administration at the “Christian-Albrechts-Universität” in Kiel
    and at the “Freie Universität Berlin” 1982 – 1987

Career:

  • Auditor and research assistant “Big Four” company 1988 – 1992
  • Partner / managing director of Penner + Lanfermann Treuhand GmbH since 1993
  • Partner of Penner + Partner GbR since 1997

Subject-specific committees:

  • Member of the committee on “Corporation Tax” at the “Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.”

Professional committees:

  • Board of the “Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.”
    (regional institute of tax advisors)
  • Member of the board of administration at the "Institut der Wirtschaftsprüfer e.V."

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News

02.05.2025

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei Lohnerhöhungen

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden Löhne und Gehälter für ihre Mitarbeitenden im Jahr 2025. In einer Umfrage der KfW gaben 47 Prozent von ihnen an, dass sie mit etwa gleichbleibenden Lohnkosten für dieses Jahr rechnen, 9 Prozent gehen sogar von einem Rückgang aus. Immer noch 37 Prozent der KMU erwarten aber bis zu 10 Prozent höhere Lohnkosten, 7 Prozent sogar mehr als 10 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte noch eine Mehrheit der Unternehmen mit steigenden Lohn- und Gehaltskosten gerechnet.

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02.05.2025

Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2025

Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Kunststoff im Biomüll wird verboten. Das sind die Neuregelungen der Bundesregierung zum Mai 2025.

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02.05.2025

Arbeitnehmereigenschaft eines DFB-Schiedsrichters

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das LG Frankfurt am Main verwiesen (Az. 4 Ca 2061/24).

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