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International

XLNC

Global professional excellence

Als unabhängiges Mitglied der XLNC, einer globalen Allianz von internationalen Wirtschaftsprüfungs-, Beratungs- und Anwaltskanzleien, ist unsere Kanzlei in der Lage, die bestmögliche Beratung auf globaler Ebene anzubieten.

Durch XLNC haben wir Zugang zu Experten auf der ganzen Welt, welche eine Beratung zu lokalen Vorschriften, Compliance und Markteinführungsstrategien im jeweiligen internationalen Raum möglich machen.

Dabei eröffnet die breite internationale Präsenz von XLNC sowohl uns als auch unserer Mandantschaft einen Zugang zum globalen Markt.

Wir stehen durch unsere XLNC-Mitgliedschaft somit in direkter Verbindung zu qualitativ hochwertigen Firmen in nahezu allen wichtigen Finanz- und Handelszentren weltweit.

Das hilft Ihnen und uns nicht nur bei der Suche nach Geschäftsmöglichkeiten über nationale Grenzen hinaus, sondern auch bei der Suche internationaler Unterstützung, zusätzlich zu unseren Dienstleistungen innerhalb des nationalen Marktes.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Erfolg zu unterstützen, wo auch immer Ihr Geschäft Sie hinführt.

Für weitere Informationen besuchen Sie XLNC online unter (www.xlnc.org).

Über XLNC

Haftungsausschluss

XLNC ist eine globale Allianz unabhängiger professioneller Unternehmen. XLNC, eine nach schweizerischem Recht gegründete Gesellschaft, fungiert ausschließlich als Verwaltungsressource der Allianz und erbringt daher keine Rechts-, Prüfungs- oder sonstigen professionellen Dienstleistungen jeglicher Art an Dritte. Solche Dienstleistungen werden ausschließlich von XLNC-Mitgliedsunternehmen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten erbracht. XLNC und seine Mitgliedsunternehmen sind rechtlich getrennte und eigenständige Einheiten. Diese Unternehmen stehen nicht in Beziehung zu einem Mutterunternehmen, einer Tochtergesellschaft, eines Partners, eines Joint Ventures, eines Vertreters oder eines Netzwerks. Keine Mitgliedsfirma von XLNC hat die Befugnis (tatsächlich, offensichtlich, implizit oder anderweitig), XLNC oder eine andere XLNC-Mitgliedsfirma in irgendeiner Weise gleichermaßen zu verpflichten oder zu binden. Auch XLNC hat keine solche Befugnis, eine Mitgliedsfirma zu verpflichten oder zu binden. Alle XLNC-Mitglieder sind unabhängige Unternehmen. Als solche erbringen sie ihre Dienstleistungen ausschließlich auf eigene Rechnung (einschließlich Nutzen und Risiko), ohne dass XLNC und / oder andere XLNC-Mitgliedsunternehmen beteiligt sind.

Aktuelles

22.03.2024

Keine Zustimmung im Bundesrat für Novelle des Onlinezugangsgesetzes

Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) blieb im Bundesrat am 22.03.2024 ohne die notwendige Mehrheit. Damit ist das Gesetz gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren wäre aber noch möglich.

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22.03.2024

Mehr Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten

Der Bundestag hat am 22.03.2024 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BT-Drucks. 20/9469, 20/9875) erstmals beraten und im Anschluss an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

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22.03.2024

Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 20. März 2024

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 20. März 2024.

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