Impressum
Partnerschaftsgesellschaft Penner + Partner mbB
Partner:
Jörg Penner (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater)
Alexander Prinz (Steuerberater)
Markus Stenten (Steuerberater)
Anja Hesse (Steuerberaterin)
Humboldtstraße 10
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: info@pennerundpartner.de
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Sitz Düsseldorf
AG Essen PR 4190
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 181 77 98 50
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (NRW) verliehen.
Aufsichtsbehörde ist die Steuerberaterkammer Düsseldorf
Grafenberger Allee 98
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-66 906-0
Fax: 0211-66 906-60
E-Mail: mail@stbk-duesseldorf.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG),
- Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), - Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), sowie
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV),
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internet-Seiten der Bundessteuerberaterkammer www.bstbk.de (dort unter „Downloads / Berufsrechtliches Handbuch“) abgerufen werden.
Penner + Lanfermann Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftsführer:
Jörg Penner (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater)
Ines Lanfermann-Heckmanns (Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin)
Humboldtstraße 10
40237 Düsseldorf
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: info@pennerundlanfermann.de
Handelsregister:
- Eingetragen am 17.12.1976 beim Amtsgericht unter HRB 2088
- Zugelassen als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem 6.1.1977
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung als Wirtschaftsprüfer wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Aufsichtsbehörde ist die Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts Wirtschaftsprüferhaus
Rauchstraße 26
10787 Berlin
Telefon: 030-72 61 61-149
Fax: 030-72 61 61-287
E-Mail: admin@wpk.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer unterliegt im Wesentlichen nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer (BS WP / vBP)
- Satzung für Qualitätskontrolle
- Siegelverordnung
- Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf den Internet-Seiten der Wirtschaftsprüfungskammer www.wpk.de unter der Option „Rechtsvorschriften / Beruf“ in aktueller Fassung eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise zur Nutzung unserer Webseite:
Aktuelles
Einschränkung von Gerichtsstandsvereinbarungen bei Kartellverstößen
Der Anwendungsvorrang des deutschen Kartellrechts vor dem Recht anderer Staaten soll auch die fehlerfreie Beurteilung eines Rechtsstreits durch die Instanzen sichern. Für auf Kartellverbote gestützte Klagen kann nicht mit einer Gerichtsstandsvereinbarung die Zuständigkeit deutscher Gerichte entzogen und auf Einrichtungen von Nicht-EU-Staaten übertragen werden. Das OLG Frankfurt hat die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt (Az. 11 U 68/23 (Kart)).
mehrDatenschutzverstoß: 200 Euro Schadensersatz nach Datenscraping
Der Grundsatz der Datenminimierung verpflichtet u. a. Plattformbetreiber dazu, Voreinstellungen so vorzunehmen, dass Daten nicht ohne Weiteres der Öffentlichkeit oder sonst einem unbestimmten Adressatenkreis zugänglich gemacht werden. Hiergegen wird verstoßen, wenn dieser Schutz erst durch eine individuelle Änderung der Voreinstellungen erreicht wird. Das OLG Frankfurt hat die beklagte Betreiberin von Facebook u. a. zur Zahlung von 200 Euro Schadensersatz wegen eines Datenschutzverstoßes verpflichtet (Az. 6 U 79/23).
mehrBerichtspflichten über Berichtspflichten – Betriebe entlasten
Wie versprochen schickt sich die EU-Kommission an, verschiedene Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entschlacken. Wenn auch viele Betroffene eine beherzte Streichung der Berichtspflichten für richtiger hielten, ist das ein Hoffnungsschimmer. Nun müssen die Regeln zeitnah überarbeitet oder abgebaut und Obergrenzen gesenkt werden. Helfen würden lt. DIHK auch ein freiwilliger KMU-Standard und eine digitale Plattform.
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