Steuerberatung
- laufende steuerliche Beratung
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten, Erläuterungsberichten
- Anfertigung von Steuererklärungen
- Führung der externen Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und -gerichten
- steuerliche Beratung in Erbschaftsteuerangelegenheiten
- Unterstützung vor, während und nach der steuerlichen Betriebsprüfung
- Rechtsschutz bei Steuerstrafverfahren
- Steuerplanung
- Beratung bei der Wahl der Unternehmensform, Steuerberatung bei der Gestaltung von wirtschaftsrechtlichen Verträgen, Testamenten etc.
- Beratung bei Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung
- Internationales Steuerrecht
Aktuelles
Kampf gegen Steuerbetrug: Kommission schlägt verstärkte Zusammenarbeit vor
Die EU-Kommission hat eine Änderung vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten zu stärken. Der Vorschlag bietet eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch und den Zugang zu Mehrwertsteuerdaten. Dadurch ist die EU besser in der Lage, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen.
mehrBesserer Schutz für Designs: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht veröffentlicht
Die deutsche Kreativindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mit dem Entwurf, den das BMJV veröffentlicht hat, soll das Designgesetz modernisiert und das Schutzrecht attraktiver gestaltet werden.
mehrGesetzlicher Mindestlohn – Keine Erfüllung durch Firmenwagen
Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. So entschied das BSG (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
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