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Ines Lanfermann-Heckmanns

Partnerin

Jahrgang 1961
Diplom-Kauffrau; Steuerberaterin seit 1992 / Wirtschaftsprüferin seit 1993

Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: ines.lanfermann@pennerundpartner.de

Ausbildung:

Abitur 1980
Ausbildung zur Fachgehilfin in steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen 1980 – 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Freie Universität Berlin 1982 – 1987

Berufliche Laufbahn:

Prüferin und wissenschaftliche Mitarbeiterin „Big Four“-Gesellschaft 1988 – 1992
Gesellschafter / Geschäftsführerin bei Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Partnerin bei Penner + Partner GbR seit 1997

Fachliche Gremientätigkeit:

Mitglied im Arbeitskreis Körperschaftsteuer beim Institut der Wirtschaftsprüfer e.V.

Berufständische Gremien:

Vorstand des Steuerberaterverein Nordrhein-Westfalen e.V.
Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.

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Aktuelles

02.05.2025

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei Lohnerhöhungen

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden Löhne und Gehälter für ihre Mitarbeitenden im Jahr 2025. In einer Umfrage der KfW gaben 47 Prozent von ihnen an, dass sie mit etwa gleichbleibenden Lohnkosten für dieses Jahr rechnen, 9 Prozent gehen sogar von einem Rückgang aus. Immer noch 37 Prozent der KMU erwarten aber bis zu 10 Prozent höhere Lohnkosten, 7 Prozent sogar mehr als 10 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte noch eine Mehrheit der Unternehmen mit steigenden Lohn- und Gehaltskosten gerechnet.

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02.05.2025

Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2025

Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Kunststoff im Biomüll wird verboten. Das sind die Neuregelungen der Bundesregierung zum Mai 2025.

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02.05.2025

Arbeitnehmereigenschaft eines DFB-Schiedsrichters

Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für DFB-Schiedsrichter nicht eröffnet, hat das ArbG Bonn in einem anhängigen Klageverfahren entschieden und den Rechtsstreit an das LG Frankfurt am Main verwiesen (Az. 4 Ca 2061/24).

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